Nach der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW sind die Betreiber von Hallen- oder Freibäder verpflichtet, folgende Daten der Besucher schriftlich zu erfassen und entsprechend nachzuhalten (§ 2a Abs. 1 CoronaSchVO). Dabei werden diese Daten von den Stadtwerken Erkrath vier Wochen aufbewahrt und nach diesem Zeitraum vollständig und unwiderruflich vernichtet. Ihre Daten werden dabei sicher vor Zugriff von Unbefugten aufbewahrt und nicht – ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage – an Dritte weitergegeben. Für alle weiteren Fragen zum Thema „Datenschutz“ verweisen wir auf die entsprechenden Datenschutzbestimmungen auf der Homepage der Stadtwerke Erkrath.
Mit Ihrer Online-Reservierung bestätigen Sie, dass Sie mit der Aufbewahrung Ihrer Daten einverstanden sind und derzeit keine bekannte/nachgewiesene Infektion durch das Coronavirus und auch keine Verdachtsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksstörung) aufweisen.
Datenschutzhinweise Neanderbad